Dienstleistungen

Im schweizerischen Zivilrecht bietet eine öf­fent­li­che Urkunde die höchst­mög­­liche recht­li­che Sicherheit. Im Kan­ton Bern ist die Notarin und der Notar Urkundsperson.

Gerne unter­stützen wir Sie in allen Be­lan­gen des Notariats und der damit zu­sam­­men­­hän­gen­den Ad­mi­ni­stra­tion mit Be­hör­den und Äm­tern. Als Ur­kunds­per­so­nen sind wir spe­zia­li­siert im Er­stel­len sämt­li­cher öffentlichen Ur­kun­den.

Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass beide Ver­trags­par­teien ihre Absichten in einem ein­deu­ti­gen Vertrag zum Aus­druck bringen kön­nen und sich auch aller mö­gli­chen Kon­se­quen­zen be­wusst sind. Hierfür be­ra­ten wir sie stets um­fas­send und per­sön­lich, zu­ge­schnit­ten auf Ihr Anliegen. Für uns steht Ihr Schutz und Ihre Zu­frie­den­heit an oberster Stelle. Dafür arbeiten wir qualitativ, sorg­fäl­tig und effizient.

Unsere notarielle Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Arbeiten:

Sachenrecht

Grundstückskaufverträge, Schenkungs- und Tauschverträge, Versteigerungen, Grundpfandverträge, Begründung und Abänderung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeitsverträge, Grenz­mu­ta­tio­nen und Parzellierungen, Baurechtsverträge.

Erbrecht

Testamente, Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Inventare, Erb­schafts­verwal­tun­gen, Wil­lens­voll­streckermandate, Erbteilungen sowie sämtliche lebzeitigen Übertragungen wie Schenkungen und Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft.

Familienrecht und Personenrecht

Eheverträge, Konkubinatsverträge, Vor­sor­ge­aufträge sowie Vereins- und Stif­tungs­grün­dun­gen.

Gesellschaftsrecht

Gründung von Gesellschaften, Vermögensübertragungen, Fusionen und andere Umstrukturierungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Unternehmensübernahmen, Liquidationen und alle anderen möglichen Mutationen von Gesellschaften und Nach­fol­ge­re­ge­lungen.

Beglaubigungen

Erstellen von Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten in deutscher, französischer, englischer oder türkischer Sprache sowie das Einholen von Apostillen und Über­be­glau­bi­gun­gen.

Im Rahmen unserer notariellen Tä­tig­keit beraten wir Sie selbst­ver­ständ­lich auch umfassend in den Berei­chen Grund­­stück­­ge­winn­­steuer, Hand­­­än­­de­rungs­­steuer, Schen­kungs­steuer und Erb­schafts­steuer.

Aus­serdem er­le­di­gen wir sämtliche mit einem Haupt­ge­schäft ver­bun­de­nen Ne­be­nar­be­iten wie Abklärungen, Führung von Ver­hand­lungen, Durch­führung von Bewil­ligungs­verfahren, Be­ra­tung in fi­nan­ziel­len Be­lan­gen und Einreichen von Akten bei den Behörden für Sie.

Dank der strengen beruflichen Auf­sicht und der ge­setz­li­chen Pflicht zur Ver­­schwie­­gen­heit ist die Notarin resp. der Notar der ideale Partner auch für Treuhand- und Ver­wal­tungs­geschä­fte.

Wir han­deln aus­schliess­lich auf uns­e­re Ver­ant­wortung und haften für Schä­den, die wir oder unsere Mit­ar­bei­tenden schuld­haft ver­ursa­chen.