Gebühren

Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren in einem Rahmentarif gesetzlich festgelegt. Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar). Der Tarif garantiert, dass der rechtssuchende Bürger für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat.

Gebühren

Unsere Gebühren sind in der Gebührenverordnung des Kantons Bern geregelt und festgelegt.

Hier geht es zum Link

Für den Einzug der Handänderungssteuer sowie der Grundbuchgebühren sind wir verpflichtet und müssen diese direkt dem Grundbuchamt einzahlen.

Sie erhalten von uns eine detaillierte Abrechnung.

Für genaue Auskünfte über die zu erwartenden Kosten rufen Sie uns bitte an.